B. Da A. als Nachtwache besoldungsmässig tiefer eingestuft war als diplomierte Pflegefachkräfte, ersuchte er die Klinikleitung seit 2007 mehrmals um Überprüfung der Lohnklasse bzw. Beteiligung bei einer Weiterbildung (act. 7.1.14/5, 12, 15, 17). Nachdem A. irrtümlich ein Stellenbeschrieb als diplomierter Pflegefachmann (Lohnklasse 7a) ausgehändigt worden war (act. 7.1/5), beantragte er im Dezember 2017 und Januar 2018 per E-Mail bei der Pflegedienstleitung aufgrund identischer Arbeit eine Lohnanpassung an die Lohnstufe 7 (act. 7.1/6 und 8).