Gegenstand Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Regierungsrates vom 22. September 2020 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Der Beschluss des Regierungsrates Appenzell Ausserrhoden vom 22. September 2020 sei aufzuheben. 2. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Beschwerdeführers vom 28. Januar 2019 sei aufzuheben. 3. A. sei als Nachtwache zu 60% im C. weiter zu beschäftigen. 4. Eventuell sei die Vorinstanz zu verpflichten, A. 6 Monatslöhne, Fr. 19'312.80, zu bezahlen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.