sei der Beschwerdeführerin 1 der Beschluss mitgeteilt worden, dass der Gemeinderat am 17. März 2020 über die Gültigkeit/Ungültigkeit der Initiative befinden werde, falls diese vorher nicht zurückgezogen worden sei. Das Schreiben vom 30. März 2020 sei dem Initiativkomitee noch innerhalb der Beschwerdefrist am Montag, 30. März 2020, 10.36 Uhr, vorab per Mail zugesandt worden. Damit treffe es nicht zu, dass die Praxis absichtlich geändert worden sei, womit kein Verstoss gegen Treu und Glauben vorliege.