Der Gemeinderat habe erst am 30. März 2020 per Brief abschlägig auf die Anfrage der Beschwerdeführer geantwortet. Damit habe er in Kauf genommen, dass die Initianten in Erwartung einer formellen Beschlusseröffnung frühestens am Tag nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist vom abschlägigen Beschluss erfahren hätten. Zudem habe sich der Gemeinderat bei der Vorabzustellung der Medienmitteilung vorerst des Mittels der elektronischen Zustellung bedient und habe erst innerhalb