Vor dem Hintergrund, dass sich die Beschwerdeführer und der Gemeinderat zum Zeitpunkt der Medienmitteilung noch in laufenden Verhandlungen über die bevorstehende Abstimmung befunden hätten, erscheine das Vorgehen des Gemeinderats umso stossender. Die einseitige Beendigung der Verhandlungen durch den Gemeinderat sei für die Beschwerdeführer völlig überraschend gekommen. Die Beschwerdeführer seien davon ausgegangen, ihnen werde ein formeller Entscheid eröffnet. Der Gemeinderat habe erst am 30. März 2020 per Brief abschlägig auf die Anfrage der Beschwerdeführer geantwortet.