Seite 2 D. Mit Medienmitteilung vom 26. März 2020 (act. 5.2.17) teilte der Gemeinderat D. mit, dass er die Initiative der A. für ungültig erklärt habe. Die Medienmitteilung wurde der A. am 26. März 2020 vorab per Mail zugestellt (act. 2.6), worauf die A. noch gleichentags ebenfalls eine Medienmitteilung erliess (act. 2.10). Ebenfalls am 26. März 2020 ersuchte die A. den Gemeinderat D. per E-Mail (act. 2.6), der A. den Entscheid noch formell anzuzeigen.