a) der Beschwerdeführer: 1. Der vorinstanzliche Entscheid sei aufzuheben und die Streitsache sei zur Neubeurteilung zurückzuweisen. 2. Eventualiter sei die Volksinitiative für gültig zu erklären. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. c) der Vorvorinstanz 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Eventualiter sei die Volksinitiative für ungültig zu erklären. Sachverhalt