Es reicht nicht aus, dass schwierige Rechtsfragen zu beantworten sind, die aufwändige Recherchen und Rechtschriften erfordern (Urteil des Bundesgerichts 1C_457/2012 vom 18. Februar 2013 E. 1.2). Es muss sich um ein Beweisverfahren handeln, das den üblichen Rahmen sprengt, was beispielsweise dann nicht der Fall ist, wenn sich dieses auf die Befragung der Parteien, die Würdigung der eingereichten Unterlagen und die Befragung von wenigen Zeugen beschränkt oder auch eine nicht übermässige Expertise erfasst (Urteil des Bundesgerichts 5A_897/2014 vom 6. Mai 2015 E. 5.3.1).