Unter die Ersparnis eines bedeutenden Aufwands an Zeit oder Kosten fallen nicht die üblichen Aufwendungen für eine Fortsetzung des Verfahrens. Erfasst wird ausschliesslich der Aufwand für ein Beweisverfahren. Es reicht nicht aus, dass schwierige Rechtsfragen zu beantworten sind, die aufwändige Recherchen und Rechtschriften erfordern (Urteil des Bundesgerichts 1C_457/2012 vom 18. Februar 2013 E. 1.2).