Seite 7 bestehen. Verweist das Dispositiv auf die Erwägungen, nehmen diese an der Rechtsverbindlichkeit teil (Urteile des Bundesgerichts 8C_652/2019 vom 18. Februar 2020 E. 3.3.2; 2C_826/2016 vom 6. April 2018 E. 6.2). Ist das Dispositiv unklar abgefasst oder steht es im Widerspruch zu den Erwägungen, ist es nach dem tatsächlichen rechtlichen Bedeutungsgehalt zu verstehen.