2 bis 5 der Rekursanträge wegen fehlender Sachurteilsvoraussetzungen nicht eingetreten. Die Frage des Umfangs der erteilten Bewilligung bzw. der Baubewilligungspflicht der Umnutzung werde auf Stufe Rekursinstanz materiell abschliessend entschieden und die übrigen Anträge verfahrensrechtlich durch Nichteintreten ebenfalls