Dieser Aufforderung kamen A1. und A2. mit Baugesuch vom 28. Juni 2018 nach (act. 9.7.6), welches vom 2. Juli 2018 bis zum 23. Juli 2018 öffentlich auflag. Dagegen liessen die Stockwerkeigentümerschaft (STWEG) B., sowie die einzelnen Stockwerkeigentümer C1. und C2., D., E. und die F. GmbH, alle vertreten durch RA GG., mit Eingabe vom 23. Juli 2018 (act. 9.7.11) beim Gemeinderat H. Einsprache erheben u.a. mit dem Antrag, nicht auf das Baugesuch einzutreten, da eine Nutzungsänderung des Bastelraums zu Wohn- oder Büroräumlichkeiten die Zustimmung der Versammlung der Stockwerkeigentümer voraussetze.