A. A1. und A2. sind Stockwerkeigentümer im Gebäude Assek. Nr. 0002, Parz. Nr. 0001, Gemeinde H. Sie verfügen über ein Sonderrecht an einem Raum im 2. Obergeschoss, welcher gemäss dem Begründungs- und Aufteilungsplan vom 5. Juli 1988 (act. 9.7.42) als Geräte/Bastelraum bezeichnet wird und als Stockwerkeigentumsanteil Grundstück Nr. 0003 ausgeschieden ist. B. Nachdem die Gemeindeverwaltung H. nach Hinweis der Stockwerkeigentümerverwaltung festgestellt hatte, dass der besagte Raum zu einer kleinen Wohnung umgebaut worden war, forderte sie A1. mit Schreiben vom 18. Juni 2018 (act. 9.7.8) auf, ein Baugesuch für die