b) der Beschwerdegegner: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen und der vorinstanzliche Rekursentscheid zu bestätigen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MwSt.) und unter solidarischer Haftbarkeit zu Lasten der Beschwerdeführer. c) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer. d) der Vorvorinstanz: (Keine Anträge gestellt) Sachverhalt