Seite 2 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer: 1. Der Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 27. Juli 2020 betreffend die Feststellungsverfügung des Gemeinderats H. vom 7. Mai 2019 sei aufzuheben. 2. Die Feststellungsverfügung des Gemeinderats H. vom 7. Mai 2019 betreffend Bastelraum 2. OG, Nutzung als Wohnung/Büroräumlichkeit, Parz. Nr. 0001, H., sei zu bestätigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegner.