3.2 Der Beschwerdeführer macht dagegen geltend, dass ihm die Planungsorganisation erst mit dem Planungsbericht zur Revision der Ortsplanung vom 27. August 2019 am 19. September 2019 zur Kenntnis gekommen sei. Die Rüge betreffend Beschlussunfähigkeit sei am 13. Februar 2020 rechtzeitig erfolgt, da der Rekursentscheid erst vier Monate später erfolgt sei. Behördenmitglieder hätten bei einer sachbedingten Kumulation verschiedener Aufgaben und Interessenkollision die Ausstandspflichten zu beachten.