C. Dagegen erhob A. mit Eingabe vom 28. Mai 2018 (act. 9.6/2) beim Gemeinderat Einsprache u.a. mit dem Antrag, die Parzelle Nr. 0001 aus der Planungszone zu entlassen. D. Mit Beschluss vom 29. August 2018 (act. 9/3) wies der Gemeinderat B. die Einsprache ab. E. Gegen diesen Beschluss erhob A., mit Eingabe vom 24. September 2018 (act. 9.1) Rekurs beim Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden mit dem Antrag, die Parzelle Nr. 0001 aus der Planungszone zu entlassen. F. Mit Entscheid vom 22. Juni 2020 (act. 3.2/1) wies das aufgrund der Baugesetzänderung neu zuständige Departement Bau und Volkswirtschaft den Rekurs ab, soweit es darauf eintrat.