Gegenstand Planungszone auf der Parzelle Nr. 0001 in B. Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 22. Juni 2020 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Der Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 22. Juni 2020 betreffend den Erlass einer Planungszone über das Grundstück Nr. 0001 in B., sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Vom Erlass einer Planungszone über das Grundstück Nr. 0001, B., sei abzusehen.