erliess der Gemeinderat C. deshalb über zahlreiche Grundstücke im Gemeindegebiet eine Planungszone. Von dieser sind auch die Parzellen Nrn. 0001 und 0002 betroffen. Die Planungszone wurde öffentlich bekannt gemacht und lag vom 22. November 2018 bis 21. Dezember 2018 öffentlich auf (act. 2.1). D. Dagegen liessen A. sowie die B., beide vertreten durch RA AB., mit Eingabe vom 20. Dezember 2018 (act. 2.5) beim Gemeinderat C. Einsprache erheben u.a. mit dem Antrag, den Beschluss und die Planungszone aufzuheben, soweit diese die Grundstücke Nrn. 0001 und 0002 betreffe. Mit Beschluss vom 20. Mai 2019 (act. 8.I.7/4) wies der Gemeinderat die Einsprache ab.