Gegenstand Planungszone Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 13. Mai 2020 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer: 1. Der Rekursentscheid vom 13. Mai 2020 sei vollumfänglich aufzuheben und die Planungszone („Perimeter Planungszone“) sei, soweit sie die Grundstücke Nrn. 0001 und 0002 betrifft, aufzuheben; 2. Eventualiter sei der angefochtene Rekursentscheid vom 13. Mai 2020 aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen;