F. Mit Schreiben vom 14. August 2020 (act. 7) liess sich das Departement Bau und Volkswirtschaft (im Folgenden: Vorinstanz) mit eingangs erwähnten Rechtsbegehren zur Beschwerde vernehmen. Dazu reichten die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. Oktober 2020 (act. 12) eine Replik ein, worin sie an ihren Anträgen festhielten.