C. Nachdem festgestellt worden war, dass die Zufahrtstrasse zur Parzelle Nr. 0001 ohne Bewilligung mit einem Belagseinbau (Asphaltierung) versehen worden war, wurde ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren eingeleitet. Mit Entscheid vom 31. Juli 2019 (act. 8.II.4) und 3. September 2019 (act. 8.II.5) verweigerten die ARE und das Amt für Umwelt die nachträgliche Baubewilligung. Zudem verfügten sie, den Asphaltbelag der Erschliessungsstrasse auf Seite 3 einer Breite von mindestens 80 cm innert 3 Monaten mittig aufzufräsen und anschliessend zu bekiesen.