B. Mit Entscheid vom 20. Januar 2005 (act. 8.1/2) bewilligte das ehemalige Planungsamt (heute: Amt für Raum und Wald, Abteilung Raumentwicklung, nachfolgend: ARE) den Neubau der genannten Zufahrtstrasse. Als Auflage verfügte es, die Zufahrtstrasse anstelle eines vollflächigen Belags mit zwei befestigten Fahrspuren von max. 100 cm Breite und einem begrünten Mittelstreifen von mindestens 80 cm zu erstellen.