Seite 2 damaligen Parzelle Nr. 0001 abparzelliert und aus dem Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts entlassen. Die Stammparzelle Nr. 0001 wurde dabei in das Wohnhausgrundstück Nr. 0001 mit einer Fläche von 1200 m2 und ein landwirtschaftliches Grundstück Nr. 0003 mit einer Fläche von 53‘955 m2 aufgeteilt. Die Parzelle Nr. 0003 gehört wie die angrenzende Parzelle Nr. 0004 mit den zugehörigen landwirtschaftlichen Bauten, die ebenfalls über die genannte Zufahrtstrasse erschlossen werden, zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe.