F. Mit Schreiben vom 15. Juli 2020 (act. 16) teilte die Gerichtsleitung den Verfahrensbeteiligten mit, dass bei der Prüfung der Erschliessung auch der Dienstbarkeitsvertrag vom 15. April 1935 (act. 18.2) in die Beurteilung miteinbezogen werde. Dazu liessen sich die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 30. Juli 2020 (act. 24), die Vorinstanz mit Schreiben vom 4. August 2020 (act. 25) sowie die Beschwerdegegner mit Schreiben vom 7. August 2020 (act. 26) vernehmen.