Zur Frage des Vorliegens eines öffentlichen Interesses konzentriert sich die Argumentation der Beschwerdeführerin auf den gesellschaftlichen Bedarf nach einer Errichtung eines Trottoirs auf der Strassenseite, die an ihr Grundstück angrenzt. Unter Hinweis auf den vorinstanzlich durchgeführten Augenschein bringt die Beschwerdeführerin vor, ein neues Trottoir würde keinen massgebenden Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, da weder die Arbeitskräfte der anstossenden Industrie- und Gewerbezone noch die Bewohner der Bauten in der anstossenden Landwirtschaftszone ein solches Trottoir tatsächlich benützen würden.