und die damit verbundene Beeinträchtigung der Ein- und Ausfahrt zum Parkdeck und zur Garage klar ersichtlich. Die Ein- bzw. Ausfahrtsbereiche liegen deutlich innerhalb des Strassenabstands. Es wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass der Vorbereich des Neubaus stark tangiert wird - wozu auch die Ein- und Ausfahrt zum Parkdeck gehört - und dass die liegenschaftsinterne Verkehrsverbindung für Motorfahrzeuge nach einem Strassenausbau nicht mehr aufrecht erhalten werden könne (act. 16.4/8, S. 2).