Da sich auf dem Hof keine Nutztiere mehr befinden dürfen, die vom Tierverbot betroffen sind und welche im Eigentum des Beschwerdeführers sind, können sich die aufgeworfenen Fragen nicht mehr unter gleichen Umständen stellen. Dies umso weniger, als dass Betriebsinhaber nach wie vor A. ist (vgl. das Betriebsdatenblatt