K. Gestützt auf die Vollstreckungsverfügung vom 14. August 2017 wurde am 1. September 2017 auf dem Betrieb B. die Ersatzvornahme durchgeführt. Dabei beschlagnahmte das Veterinäramt gegenüber J., Tochter von A., 90 Hühner (act. 24/C73). 128 Junghennen, 8 Ziegen sowie 52 Schafe wurden durch von der Familie beauftragte Dritte abtransportiert. Um ca. 12.30 Uhr waren alle Tiere, die vom Tierhalteverbot betroffen waren, weggebracht (Bericht Ablauf Ersatzvornahme; act. 24/C71). Mit Zwischenverfügung vom 11. September 2017 (act. 24/C.83) bestätigte das Veterinäramt gegenüber J. die Beschlagnahmung der Hühner.