II. Anträge zum Verfahren 1. Es seien die Akten des Verfahrens betreffend Vollzug des Tierhalteverbots vom 20. Februar 2017 gegen A. beizuziehen. 2. Die entgegen den Bestimmungen von Gesetz, Verfassung und EMRK erhobenen Akten, insbesondere sämtliche Kontrollberichte, seien aus dem Recht zu weisen. 3. Es sei eine mündliche und öffentliche Verhandlung vor dem Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden, verwaltungsrechtliche Abteilung, durchzuführen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Kantons Appenzell Ausserrhoden.