B. Mittels Schadensverfügung vom 17. Juli 2018 (act. 2/7, 14/3, 37/2 und 39) setzte die kantonale Gebäudeversicherungsanstalt, die „Assekuranz von Appenzell Ausserrhoden“, bei welcher alle Gebäude obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sind (vgl. Art. 1-3 des Gesetzes über die Gebäude- und Grundstückversicherung, Assekuranzgesetz, AG, bGS 862.1), den durch den Brandfall entstandenen Schaden aufgrund einer Besichtigung und Bewertung der verbleibenden Gebäudeteile fest. Dabei wurde eine Schadensumme von total Fr. 606‘100.-- bei einem Beschädigungsgrad von 57% geschätzt.