Damit ist Ihnen mit Wirkung ab sofort das Recht aberkannt, Motorfahrzeuge aller Kategorien und Unterkategorien zu führen. Das Führen von Motorfahrzeugen der Kategorie G und M bleibt weiterhin erlaubt. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Es wird eine Entscheidgebühr von insgesamt Fr. 1‘500.00 festgesetzt, welche zu zwei Dritteln und damit zu Fr. 1‘000.00 dem Beschwerdeführer auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen wird. Die Gerichtskasse wird angewiesen, dem Beschwerdeführer den Kostenanteil von Fr. 500.00 zurückzuerstatten.