Die vorgefundene Kratzspur verdeutlicht im Weiteren, dass die Gefahr des Durchbruchs bereits auf der Huebstrasse bestand, bei welcher es sich nach dem geltenden Strassenverzeichnis der Gemeinde Herisau gemäss Geoportal um eine dem öffentlichen Verkehr dienende Kantonsstrasse handelt. Zudem ergibt sich aus dem Polizeirapport aufgrund der Aussagen des Meldeerstatters, dass der Anhänger schon auf der stark frequentierten Alpsteinstrasse die Fahrbahn streifte, womit das Risiko des Durchbruchs bereits hier vorhanden war. Angesichts dessen kann die vom Beschwerdeführer geschaffene Gefahr nicht mehr als gering eingestuft werden.