Damit erfüllte er die Anforderungen an eine fachgerechte Sicherung der Ladung nicht. Die Gefahr eines Auffahrunfalls war zudem im vorliegenden Fall aufgrund der fehlenden Beleuchtungs- und Richtungsblinker keineswegs als niedrig einzustufen. Die vorgefundene Kratzspur verdeutlicht im Weiteren, dass die Gefahr des Durchbruchs bereits auf der Huebstrasse bestand, bei welcher es sich nach dem geltenden Strassenverzeichnis der Gemeinde Herisau gemäss Geoportal um eine dem öffentlichen Verkehr dienende Kantonsstrasse handelt.