Seite 7 der Sachtransportanhänger keine funktionierende Beleuchtung und Richtungsblinker hatte. Nach Aussagen von A. ______ sei der Anhänger bei der Verzweigung Huebstrasse-Flue durchgebrochen. Anschliessend sei er die restliche Strecke zu seinem Wohnort gefahren, ohne anzuhalten und den Anhänger anzuschauen. Er habe gedacht, er könne auch noch die restliche Strecke zu seinem Wohnort fahren. Bei der erwähnten Liegenschaft habe die Fahrzeugkombination unverändert angetroffen werden können. Der Sachtransportanhänger habe einen desolaten Zustand aufgewiesen.