2.5 Die Sachverhaltsfeststellung im Strafverfahren stellt zwar ausschliesslich auf einen Polizeirapport (act. 9.22) ab, doch beruht dieser auf Wahrnehmungen der Polizeibeamten vor Ort und er stützt sich zudem auf die Einvernahme des Beschwerdeführers vom 6. Oktober 2018 (act. 9.22). Dem Polizeirapport lässt sich entnehmen, dass sich am Freitag, 5. Oktober 2018, um 17.01 Uhr, Schmucki Michael bei der Kantonalen Notrufzentrale gemeldet und berichtet habe, dass ein roter Subaru mit einem Anhänger eine Siloballe transportiere. Weiter habe dieser gesagt, dass der Anhänger auf der Fahrbahn streife und es funke.