Trotz des Gewichts von annähernd 600 kg sei die Stabilität der Ladung jederzeit gewährleistet gewesen, was auch der Umstand belege, dass die Zufahrt zum Hof des Beschwerdeführers eine Steigung von 15% aufweise. Alleine der Umstand, dass die Alpsteinstrasse „eine sehr belebte Strasse“ sei, genüge für die Annahme einer erhöhten abstrakten Gefährdung nicht. Es sei nicht erstellt oder naheliegend, dass bei einer normalen Fahrt inkl. Brems- und Kurvenmanövern der Siloballen vom Anhänger gerutscht wäre. Wenn überhaupt wäre die Ladung somit nur bei einem (aufgrund der Geschwindigkeit eher unwahrscheinlichen) Unfall nicht ausreichend stabil gewesen.