Bei der Beurteilung der Ladungssicherheit sei massgebend, dass maximal mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h gefahren worden sei. Entsprechend seien die Fliehkräfte bei Brems- oder Kurvenmanövern gering. Weiter sei der verwendete Anhänger „Peitz“ gerade so konstruiert, dass ein Siloballen vorne seitlich durch die Aussenwände fixiert und festgeklemmt werde. Trotz des Gewichts von annähernd 600 kg sei die Stabilität der Ladung jederzeit gewährleistet gewesen, was auch der Umstand belege, dass die Zufahrt zum Hof des Beschwerdeführers eine Steigung von 15% aufweise.