Die Staatsanwaltschaft habe den Beschwerdeführer denn auch wegen mangelnder Sicherung der Ladung verurteilt. Mit der ungenügenden Sicherung des über eine halbe Tonne schweren Siloballens habe der Beschwerdeführer eine grössere als nur eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen, auch wenn er nicht schneller als 30 km/h gefahren sei. Gerade die Herisauer Alpsteinstrasse sei eine sehr belebte Strasse. Auch das Verschulden sei nicht nur als leicht zu qualifizieren, da der Beschwerdeführer trotz Bemerken des Problems weitergefahren sei. Es stehe deshalb ausser Zweifel, dass es sich nicht um eine leichte Widerhandlung nach Art.