Er sei davon ausgegangen, dass die Seitenwände des Anhängers zur Stabilisierung des geladenen Siloballens ausreichten. Die Seitenwände seien aber bei der Kontrolle durch die Polizei auseinander gedrückt gewesen. Diese Aussenwände hätten bei einem leichten Unfall den Siloballen mit einem vom Beschwerdeführer geschätzten Gewicht von 580 kg bis 600 kg nicht halten können. Die Staatsanwaltschaft habe den Beschwerdeführer denn auch wegen mangelnder Sicherung der Ladung verurteilt.