Gegenstand Führerausweisentzug Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Departementes Inneres und Sicherheit vom 7. November 2019 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Der Rekursentscheid des Departementes Inneres und Sicherheit des Kantons Appenzell A.Rh. vom 7. November 2019 (Verfahren Nr. REK 19 18) sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei wegen des Vorfalls vom 5. Oktober 2018 i.S.v. Art. 16 Abs. 3 SVG zu verwarnen. 3. Das Strassenverkehrsamt Appenzell A. Rh. sei anzuweisen, den Führerausweis des Beschwerdeführers umgehend wieder auszuhändigen.