7. In den übrigen Punkten wird auf den Rekursentscheid der Vorinstanz sowie die Bau- und Einspracheentscheide der erstinstanzlichen Baubewilligungsbehörden verwiesen. Da das vorliegende Bauvorhaben insgesamt den gesetzlichen Vorschriften entspricht, hat die Beschwerdegegnerin Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung. Die Beschwerde wird damit abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.