Dass im Kanton Schwyz bei 8 von 14 Mobilfunkanlagen Abweichungen von der Baubewilligung bezüglich Höhe und Ausrichtung der Antennen festgestellt worden seien, beweise, dass die Mobilfunkbetreiberinnen zu ihren Gunsten immer wieder falsche Angaben angäben und das QS-System daher nicht genügend Gewähr dafür biete, dass die Anlagegrenzwerte eingehalten würden. Vielmehr sei eine präzise Kontrolle der Situation vor Ort durch die kantonalen und kommunalen Behörden notwendig. Die Angaben im Standortdatenblatt würden daher sowohl im Einzelnen als auch gesamthaft bestritten.