Gemäss Schweizer Landeskarte von Garmin seien dies jedoch rund 10.2°. Der in der Beilage 1c eingezeichnete Richtstrahl zeige exakt auf den Kamin der Firma N. Dies stelle die gesamten Messungen in Frage, weshalb beantragt werde, die komplette Berechnung genaustens durch unabhängige Fachpersonen nachzuprüfen. Die Mobilfunkbetreiberinnen würden zu ihren Gunsten immer wieder falsche Daten angeben und das QS-System biete nicht genügend Gewähr dafür, dass die Anlagegrenzwerte eingehalten würden.