6. 6.1 Die Beschwerdeführer machen geltend, dass es sich beim Pausenplatz um einen Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) handle, weshalb eine Berechnung unabdingbar sei. Die versprochenen/abgesprochenen Nachmessungen der Belastung/Strahlung für das Gebäude mit einer der höchsten Strahlenbelastungen, Strasse M., Dachgeschoss, würden noch immer fehlen. Im von H. gelieferten Standortdatenblatt sei die Richtung des Richtstrahls falsch eingezeichnet, was die gesamte Berechnung in Frage stelle. Der Winkel zwischen der Strasse M. und dem Richtstrahl betrage rund 20°. Gemäss Schweizer Landeskarte von Garmin seien dies jedoch rund 10.2°.