Die Beschwerdeführer sind als Adressaten des angefochtenen Rekursentscheides und Parteien in den vorinstanzlichen Verfahren formell beschwert. Sie sind Bewohner und Eigentümer von Liegenschaften, welche im Legitimationsradius von 711 m ab der geplanten Anlage liegen (E. 3 und 4 des Bau- und Einspracheentscheids des Amts für Umwelt (AfU) vom 27. Oktober 2017 E. 3 und 4, act. 8.I.1.2). Damit ist bei ihnen die erforderliche Beziehungsnähe zur Streitsache gegeben, und sie sind durch den angefochtenen Rekursentscheid besonders berührt. Die Beschwerdeführer haben daher grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung.