E. Mit Schreiben vom 6. Januar 2020 (act. 7) beantragte das Departement Bau und Volkswirtschaft, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Baubewilligungskommission I. (im Folgenden: Vorvorinstanz), vertreten durch RA II., verzichtete mit Schreiben vom 27. Januar 2020 (act. 10) auf eine Stellungnahme. Mit Eingabe vom 31. Januar 2020 (act. 19) liess sich die H. (im Folgenden: Beschwerde-gegnerin), vertreten durch RA HH., mit dem eingangs erwähnten Rechtsbegehren zur Beschwerde vernehmen.