Weil das Bauvorhaben ursprünglich nicht visiert war, wurde die öffentliche Auflage vom 25. Januar 2017 - 13. Februar 2017 wiederholt (act. 8.I.8/21), worauf u.a. G. mit Eingabe vom 12. Februar 2017 (act. 8.I.8/26) Einsprache erhob. Je mit Entscheid vom 27. Oktober 2017 (act. 8.I.1.2), 30. Oktober 2017 (act. 8.I.1.3) und 29. Juni 2018 (act. 8.I.1.1) bewilligten das kantonale Amt für Umwelt, das kantonale Tiefbauamt und die Baubewilligungskommission I. das Bauvorhaben. Gleichzeitig wiesen sie sämtliche dagegen gerichteten Einsprachen ab, soweit sie darauf eintraten.