B. Am 24. November 2016 stellte die H. bei der Baubewilligungskommission I. ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkantennenanlage auf der Südwestseite des bestehenden Gebäudes Assek. Nr. 0002. Gemäss den Baugesuchsplänen handelt es sich dabei um einen rund 25 hohen freistehenden Mast mit 8 Antennen (act. 8.I.8/1-7). Innert der Auflagefrist vom 21. Dezember 2016 bis zum 9. Januar 2017 erhoben u.a. A.-G. (alle vertreten durch RA A.-G.), Einsprache gegen das Bauvorhaben (act. 8.I.8/14 und 18). Weil das Bauvorhaben ursprünglich nicht visiert war, wurde die öffentliche Auflage vom 25. Januar 2017 - 13. Februar 2017 wiederholt (act.