2. Augenschein und zweiter Schriftenwechsel nach Zustellung der Stellungnahmen der übrigen Verfahrensbeteiligten. 3. Eventualiter zu Antrag 1: Neuauflage des Baugesuchs nach erneuter amtlicher Publikation der öffentlichen Auflage. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Beschwerdegegnerin: Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdeführenden. c) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen.